Rechte & Pflichten

Das Konstrukt der Rechte und Pflichten eines Kleingärtners und auch des Vorstands ist nicht ganz einfach zu durchschauen.
Erste Grundlage ist das Bundeskleingartengesetz, welches die Definition und die allgemeinen Regeln zum Kleingarten beschreibt. Die Stadt Düsseldorf hat unter Beachtung dieses Gesetzes Flächen als Kleingartengelände ausgewiesen.

Diese Flächen und damit die Verwaltung hat die Stadt an den Stadtverband  verpachtet. Das ist der sogenannte Generalpachtvertrag. Zudem wurde ein Regelwerk von beiden Parteien aufgestellt, das die Nutzung der Flächen durch Kleingärtner regelt. Das ist die Kleingartenordnung der Stadt Düsseldorf. Dabei ist die Durchsetzung und die Interpretation der Regeln auf den Stadtverband übergeben worden.

Der Stadtverband wiederum hat Teilflächen über Zwischenverträge an die Vereine verpachtet. In diesen wird auch die Pflicht der Kontrolle und Durchsetzung der Pflichten auf den Vorstand übertragen.

Der Verein verpachtet wiederum Teilflächen, die eigentliche Parzelle, weiter an seine Mitglieder. Der Pachtvertrag und die Gartenordnung bzw. die Satzung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wurden, regeln die Pflichten der Gärtner und das Zusammenleben im Verein. 

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Lageplan
Immerhin haben wir 180 Gärten und über 70.000 m² Fläche. Damit man sich nicht verläuft, hier der Lageplan

Genehmigungen

Viele Dinge, die ihr gerne in euren Garten einbringen wollt, müssen vorher genehmigt werden.
Hier das Antragsformular dazu.

Stadtverband
Der Stadtverband ist unser Verpächter und damit sehr wichtig für uns. Auf seiner Webseite  gibt es einiges zu entdecken.

Zum einen wird die Zeitung "Das Blatt" nicht mehr mit der Post versendet, steht aber als Download zur Verfügung. Auch der Newsletter des Stadtverbandes ist sehr informativ.
Beides kann man hier finden.

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