Kleingartenverein Heinrich Förster e.V.
Alles Wichtige zum Gartenwechsel
Überlegt ein Pächter seinen Garten zu kündigen, kommen einige Fragen auf. Was muss ich jetzt tun? Wie ist das weitere Vorgehen? Was bekomme ich an Geld?... usw.
Aber auch für einen eventuellen Interessenten ist alles neu. Er wird Fragen zum Prozess haben, oder zu den Rechten und Pflichten. Alles rund um das Thema wird hier beschrieben, Unterlagen zur Verfügung gestellt und das Wesentliche genauer erklärt.
Die Kündigung
Will ein Gärner seinen Garten aufgeben muss zuerst eine formlose, schriftliche Kündigung beim Vorstand eingereicht werden.
§7 Abs. 2 des Pachtvertrages sagt:
Eine ordentliche Kündigung durch den Verpächter ist nur zum 30. November eines Jahres zulässig. Sie hat spätestens im Falle einer Kündigung nach § 9, Abs. 1, Nr. 1 BKleingG bis zum dritten Werktag im August zu erfolgen.
Da die Warteliste gut gefüllt ist, versuchen wir die Kündigung und Gartenübergabe auch schneller abzuwickeln.
Das Wertgutachten
Da nur das Grundstück gepachtet ist, alles andere aber dem Pächter gehört, spielt das unabhängige Wertgutachten eine wesentliche Rolle beim Verkauf. In diesem wird der Wert des Gartens ermittelt, der für alle bindend ist.
Nach der Kündigung des Gartens, wird vom Vorstand ein Gutachter beauftragt. Das Gutachten im Standardverfahren kostet zurzeit 90€, das detaillierte 150€, und muss vom scheidenden Pächter am Tag der Schätzung übernommen werden.
Zu tragen kommen in dieser nur die immobilen Teile des Gartens, wie Haus, Schuppen, Anpflanzungen, Wege etc.
Die Übergabe
Wie geht es nach der Schätzung weiter?
Wichtig, nur der Vorstand entscheidet über die Vergabe, der scheidende Pächter hat kein Mitspracherecht!
Ein Termin mit Interessenten der Warteliste wird vereinbart. Gefällt der Garten und passt der Betrag der Schätzung zum Budget, wird über die mobilen Güter verhandelt.
Wichtig, es besteht für den Nachpächter keine Übernahmepflicht.
Üblich ist es, dass der scheidende Pächter z.B. die Gartengeräte oder Möbel nicht mehr braucht und der neue Pächter so etwas noch nicht besitzt. Daher wird versucht, für beide eine zufriedenstellende Übernahme zu verhandeln.
Der Pachtvertrag
Nachdem der scheidende Pächter eine Pachtauflösungsvereinbarung unterschrieben hat, kann mit der verhandelten Übernahmesumme und dem Betrag aus der Wertermittlung ein Kaufvertrag erstellt und von den Beteiligten unterschrieben werden.
Im nächsten Schritt geht der neue Pächter das Pachtverhältnis ein, indem er einen Pachtvertrag abschließt.
Nach Eingang des Geldes beim scheidenden Pächters, werden die Schlüssel und der Pachtvertrag übergeben.
Der neue Pächter erhält ein Willkommen-Schreiben und es wird eine Aktivierungsgebühr von 75 € fällig.
Aktuelle Warteliste
Stand: 23.07.2026
Platz 1: Kotzur
Platz 2:Gruß (ruhend)
Platz 3: Rutschmann
Platz 4: Hilser
Platz 5: Gyrnich
Platz 6: Kück
Platz 7: Hartleb
Platz 8: Klose
Platz 9: Bommes
Platz 10: Baehr
Platz 11: Maiwald
Platz 12: Michalik
Platz 13: Seleman
Platz 14: Reissich
Platz 15: Kusber
Platz 16: de Pinto Rolo
Platz 17: Ludes-Loer
Platz 18: Jochem
Platz 19: Bartelheimer
Platz 20: Kalantzis
Platz 21: Katsoti
Platz 22:
Platz 23:
Platz 24:
Platz 25: